FAQs zu Rufanlagen
In meiner Tätigkeit als Sachverständiger werden mir häufig ähnliche Fragen gestellt. Aus diesem Grund hier die Rubrik FAQs Rufanlagen. Die Antworten spiegeln ausschließlich meine persönliche Einschätzung wider. FAQs Rufanlagen ist eine unverbindliche, allgemeine Information. Es ist keine Rechtsberatung.
Müssen Rufanlagen bspw. in Reha-Einrichtungen auch mit Zimmersignalleuchten ausgestattet werden?
Ja, die Norm DIN VDE 0834 ist vollumfängliche bei allen Rufanlagen anzuwenden. Unabhängig davon, in welcher Einrichtung diese betrieben wird. Unterschiede beim Mindeststandard der Sicherheit werden aus gutem Grunde nicht gemacht. Es ist eine Norm für alle Rufsysteme. Egal wo diese betrieben wird.
Muss auch in einem Wartebereich für Patienten eine Rufmöglichkeit der Rufanlage vorhanden sein?
Ja, überall dort wo sich Patienten bestimmungsgemäß aufhalten können. Auf jeden Fall muss auch hier eine Rufmöglichkeit bestehen. Denn, jeder Patient kann jederzeit zu einem Notfall werden. Und mit Rufelementen werden nicht nur Rufe ausgelöst. Hierüber werden auch Notrufe des Personals aktiviert.
Können die Zimmersignalleuchten an den Türen entfallen, wenn überall Flurdisplays installiert sind?
Nein, alle Zimmersignalleuchten zeigen ausgelöste Rufe immer an. Auch dann noch, wenn in der Station zum Beispiel eine Steuereinheit oder Datenverbindung gestört ist. Das ist bei Fluranzeigen dann nicht mehr der Fall. Ausschließlich mit Zimmersignalleuchten wird ein Notbetrieb der Rufanlage bei einer Störung sichergestellt.
Sind für Pflegeheime Rufanlagen nach der Heimmindestbauverordnung ausreichend?
Nein, denn es gibt keine Rufanlage nach HeimMindBauV. Diese Bundesverordnung für Heime beschreibt in §7 ausschließlich die Notwendigkeit einer Rufanlage. An dieser Stelle werden aber keine Mindeststandards an die Sicherheit erwähnt. Diese werden ausschließlich in der DIN VDE 0834 beschrieben. Diese Bezeichnung ist eher irreführend.
Was sind die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (aaRdT) in Bezug auf Rufanlagen?
Der Begriff ist nach nahezu allgemeiner Meinung erfüllt: Wenn eine technische Regel nach wissenschaftlicher Erkenntnis erstens für theoretisch richtig gehalten wird. Und zweitens in der Praxis als bewährt angesehen wird. Hierbei bleiben Mindermeinungen außer Betracht. (→Bayerlein Praxishandbuch Sachverständigenrecht). Allgemein kann die DIN VDE 0834 als „aaRdT“ für Rufanlagen angesehen werden.FAQs) Was bedeutet „Stand der Technik“?
Dieser Begriff beinhaltet alle zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem bestimmten Gebiet bekannte technische Erkenntnis. Er wird auch als das „technisch Machbare“ bezeichnet. Er unterscheidet sich von den „aaRdT“ dadurch, dass die Praxisbewähung nicht vorliegen muss. (Bayerlein Praxishandbuch Sachverständigenrecht).
FAQs) Wie finde ich ein Planungsbüro mit einem „Fachplaner für Rufanlagen“?
Elektroplaner die Rufsysteme rechtssicher planen möchten, benötigen an erster Stelle eine Zusatzqualifikation zum „Fachplaner für Rufanlagen“. Diese Fachplaner sind bundesweit in verschiedenen Planungsbüros aber auch bei Errichtern tätig. Im →Verzeichnis Fachplaner für Rufanlagen finden Sie schließlich einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe. Auf jeden Fall ist Vorsorge besser als Nachsorge.FAQs) Bestandsschutz für Rufanlagen?
Gibt es für Rufanlagen einen Bestandsschutz? Kann ich eine solche Rufanlage „ewig“ weiter betreiben?
Genau mit dieser Frage beschäftigt sich mein YouTube-Video „Bestandsschutz für Rufanlagen?“.
Und noch ein Tipp: Erwähnen Sie im Fall der Fälle nie dieses Wort!
FAQs) Entsprechen drahtlose Rufanlagen der DIN VDE 0834?
Die Norm DIN VDE 0834 beschreibt keine Technik. Auch wird hier keine Technik ausgeschlossen. Jeder Hersteller ist also frei in der Wahl seiner Technik. Wichtig ist jedoch: Der beschriebene Mindeststandard an die Sicherheit muss eingehalten werden. Theoretisch könnte es drahtlose Rufanlagen geben, die der DIN VDE 0834 entsprechen. In meiner langjährigen Praxis habe ich jedoch noch keine gesehen. Denn eine Funkverbindung ist kein eigener Übertragungsweg! Und den benötigt jede Rufanlage. Im Gegenteil hierzu preisen wenige Anbieter drahtlose Systeme als Normen konform an. Das erscheint mehr als bedenklich. Also Vorsicht bei solchen Versprechungen. Wenden Sie sich im Zweifel an einen →Fachplaner.Benötigt jede Rufanlage ein Betriebsbuch?
Ja. Jede Rufanlage benötigt ein Betriebsbuch. Das Betriebsbuch wird durch die Fachkraft für Rufanlagen bei Errichtung angelegt. Der Betreiber ist verpflichtet, dieses Betriebsbuch zu führen bzw. führen zu lassen. Hier werden alle Instandhaltungen (Wartungen, Inspektionen sowie Instandsetzungen) und Änderungen eingetragen. Besitzt Ihre Rufanlage noch kein Betriebsbuch? Dann legen Sie nachträglich eins an. Besser ein nachträglich angelegtes Betriebsbuch als gar kein Betriebsbuch. Als Sachverständiger frage ich bei anlassbezogenen Gutachten zuerst nach dem Betriebsbuch der Rufanlage.