Honorar Frank Kohl

Honorar Sachverständiger Frank Kohl

Honorar Sachverständiger Frank Kohl: Mein Stundensatz beträgt 135,00 Euro je Stunde netto für Abnahmen, Gutachten und Beratungen. Hierzu gehört auch derjenige Zeitaufwand, den ich im Büro für die Abwicklung eines Auftrages benötige. Die Kosten für Messgeräte oder sonstige Hilfsmittel sind in der Regel bereits enthalten.

Die Reise- und Wartezeit berechne ich zu 85,00 Euro je Stunde netto.

Mit dem PKW gefahrene Wege berechne ich zu 0,90 Euro je km netto.

Notwendige Bahn-, Flug-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden zusätzlich nach Aufwand netto berechnet.

Honorar Technische Strategieberatung

Strategische Beratungen im Großprojekt werden jedoch zu pauschal 2.000,00 Euro netto/Tag berechnet. Entsprechend sind die Nebenkosten im Umkreis von 100 km um Köln bereits enthalten.

Honorar Gerichtliche Aufträge

Honorar Sachverständiger Frank Kohl: Ausschließlich gerichtliche Aufträge werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG abgerechnet.

→JVEG vom 21. Dezember 2020, Anlage 1, Kommunikations- und Informationstechnik.

Rufanlagen, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Frank Kohl
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Öffentliche Bestellung Sachverständiger

Zahlreiche Rechtsvorschriften existieren zum wichtigen Komplex der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen. Sachverständige bestellt die →IHK im nichthandwerklichem Bereich nach § 36 der →Gewerbeordnung. Andererseits bestellt die HWK im handwerklichen Bereich nach § 91 der →Handwerksordnung. Auf Grund der behördlichen Überprüfung wird Gewähr für die Zuverlässigkeit und der besonderen Fachkunde vorausgesetzt. Aus diesem Grund können Publikum, Behörden und Gerichte von öffentlich bestellten Sachverständigen somit auch unparteiische Ergebnisse und Gutachten erwarten. Im Rahmen ihrer Satzungshoheit beschließt die IHK →Sachverständigenordnungen und →Bestellungsvoraussetzungen. Im Ergebnis werden hier Anforderungen an Vorbildung, Berufserfahrung und Fachkenntnisse für die öffentliche Bestellung konkretisiert. Fachgremien der IHK prüfen danach die Sachkunde des Bewerbers. Anschließend wird der Sachverständige auf die gewissenhafte und unparteiische Erfüllung seiner Pflichten vereidigt.

Gerichtliche und behördliche Aufträge

Gerichte und Behörden bedienen sich bei allen Fragen, die ihren eigenen Sachverstand übersteigen, eines Sachverständigen. Aus diesem Grund werden bei Ermittlungen von Staatsanwaltschaften häufig Gutachten eingeholt. Die Auswahl des Sachverständigen wird nach →§ 404 ZPO grundsätzlich vom Prozessgericht vorgenommen.Hierzu werden vornehmlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ausgewählt. Durch das Heranziehen wird der Sachverständige zum gerichtlichen oder behördlichen/staatsanwaltlichen Sachverständigen. Allerdings stets nur für den jeweiligen konkreten Fall. Der Sachverständige darf sich somit nicht als „gerichtlich bestellter Sachverständiger“ bezeichnen.

Verdacht der Befangenheit

Als Sachverständiger arbeite ich absolut neutral. Schon im eigenen Interesse. Eventuelle Kontakte zu einer beteiligten Partei lege ich vor Beginn meiner Arbeit stets offen. Andernfalls könnte ein sogenannter →“Verdacht der Befangenheit“ auftreten. Gemäß →§ 406 Abs. 1 ZPO kann ein Sachverständiger wie auch ein Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden. Hierzu reicht ein Verdacht ohne konkrete Begründung. Wenn eine Sachverständiger die Ablehnung wegen Befangenheit verschuldet, bekommt er für seine erbrachte Leistung ggfs. auch kein Honorar.